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Gamescom 2017 – Die überarbeiteten Richtlinien für Cosplayer




Aufgrund der Anschläge in Europa hat die KoelnMesse die Richtlinien für die Gamescom verschärft. So haben die Verantwortlichen eine überarbeitete Version der bestehenden Vorschriften veröffentlicht, die sich besonders an Cosplayer richtet.

Gamescom

Erst gestern haben wir darüber berichtet, dass die Tickets für den Samstag restlos ausverkauft sind. Heute erreicht uns eine neue Nachricht. So sind mittlerweile die überarbeiteten Richtlinien der diesjährigen Gamescom online. Erneut müssen sich Cosplayer auf deutliche Einschränkungen gefasst machen. Beispielsweise sollen sie ausschließlich Eingang Nord und den Eingang zur Halle 11 nutzen. Dort setze man geschultes und fachkundiges Sicherheitspersonal ein, damit es im Nachhinein zu keinen Problemen kommt.

Wer sich gezielt der Kontrolle und Registrierung von Kostümen sowie Waffen-Imitate entzieht, muss laut den Veranstaltern damit rechnen, dass diese kostenpflichtig in Gewahrsam genommen werden. Auch wenn sich das nicht nach Spaß anhört, liegt das Hausrecht nun mal bei der KoelnMesse. Nähere Details gibt es der folgenden Übersicht. Zudem findet in dieser PDF-Datei die besagten Richtlinien. Wir wünschen euch dennoch viel Vergnügen auf der Gamescom.

Erlaubt:

  • LARP-Waffen („Live Action Role Play“-Modelle aus Schaumstoff- oder Latexnachbildungen)
  • Funktionslose Bögen ohne echte Sehnen bis maximal 1,50 Meter sowie Köcher mit Pfeil-Attrappen
  • Waffen-Imitate und Stäbe aus Materialmix (Holz, Plastik, Weichmaterial) – sofern der Holzanteil nicht überwiegt
  • Wurfwaffen aus weichem, biegsamem Material ohne festen Kern
  • Reitgerten unter 1 Meter Länge

Nicht erlaubt:

  • Softair-/Paintball-/Gotcha-Waffen (egal ob funktionstüchtig oder nicht)
  • Schreckschuss- und Gas-Pistolen
  • Echte Munition
  • Pyrotechnik, Explosivkörper, Feuerwerk
  • Wurfwaffen (zum Beispiel Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
  • Hieb- und Stichwaffen (egal ob mit scharfer oder stumpfer Waffe)
  • Echte Schwerter und Deko-Schwerter
  • Nunchakus
  • Pfeile aller Art (egal welchen Materials)
  • Stäbe und Rohre aus Holz, Metall, Hartplastik, Fiberglas
  • Reitgerten über 1 Meter Länge
  • Handpeitschen aller Art
  • Tanto-Messer und Dekosäbel

Für Cosplay-Kostüme gilt:

  • Feststehende Flügel bis maximal 1 Meter Spannweite je Flügel
  • Flexible Flügel (die sich anlegen und „ausfahren“ lassen) bis maximal 2 Meter Spannweite je Flügel (eingeklappt maximal 1 Meter je Flügel)
  • Maximalhöhe für Kostüme: 3,20 Meter (bei Kostümen über 2,20 Meter sind einige Türen und Tore nicht passierbar)
  • Keine zu freizügigen Kostüme (Oberkörper, Intimbereich, Gesäß müssen „mit ausreichend Kleidung bedeckt sein“)
  • Make-Up und Bemalungen dürfen nicht abfärben
  • Gasmasken und Latex-Vollmasken sind verboten
  • Rüstungsteile aus Metall (auch Ketten) müssen fest am Körper befestigt sein
  • Die Stacheln von Stachel- und Halsbändern müssen stumpf sein und dürfen eine Stachel-Länge von 5 Zentimetern nicht überschreiten

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